Burka, Tschador, Hijab, Niqab, Chimar …


Es ist soweit: das belgische Abgeordnetenhaus hat ein weitreichendes Burkaverbot

Frau in Burka

Frau in Burka

erlassen, die Zustimmung des Senats steht noch aus. Das Tragen des Ganzkörperschleiers ist damit nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern in der Öffentlichkeit insgesamt verboten. Das bedeutet, dass eine voll verschleierte Frau die Straße bei Androhung einer Geldstrafe oder einer 7-tägigen Haft nicht mehr betreten darf. Die Intention ist klar: die Burka soll aus dem öffentlichen Leben verschwinden.

Nun stellt sich natürlich die Frage: Ist das sinnvoll? Was wiegt schwerer, die Freiheit von Religion und Gewissen oder das Recht der Frau auf Selbstbestimmung? Um diese Fragen zu beantworten bedarf es zumindest rudimentärer Vorkenntnisse. Also habe ich ein wenig im Internet gestöbert und meine Koranübersetzung von Reclam ausgegraben.

Die Frage ob und in welchem Maße eine gläubige Muslima sich verschleiern sollte und muss beschäftigt islamische Rechtsgelehrte seit langem. Der Koran, für die Muslime das unbedingt zu befolgende Wort Gottes, äußert sich zwar zum Thema, bleibt aber wage.

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist, und dass sie ihren Schleier über ihre Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzt, oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben, oder Kindern, welche die Blöße der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füße zusammenschlagen, damit nicht ihre verborgene Zierat bekannt wird. Und bekehret euch zu Allah allzumal, o ihr Gläubigen; vielleicht ergeht es euch wohl.

Sure 24, Vers 31

Von Ganzkörperverschleierung ist hier nicht die Rede. Der Schleier hat das Dekolleté zu verdecken und ihre „Reize“ sollen die Frauen nur ihren Ehegatten zeigen. Es scheint hier also lediglich darum zu gehen, sich ziemlich zu kleiden und nicht mit einem unter Umständen vorteilhaften Körperbau zu prahlen. Alle Arten von Verwandten, Schwagern etc. sind davon ausgeschlossen, außerdem Diener ohne Triebe (welcher Diener ist denn ohne Triebe?) und Kinder, da diese mit den Reizen nichts anzufangen wissen.

O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Weibern der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen. So werden sie eher erkannt und werden nicht verletzt. Und Allah ist verzeihend und barmherzig.

Sure 33, Vers 59

Hier wird´s dann also konkreter. Die Frauen haben sich in ihren Überwurf zu verhüllen, damit sie [als ehrbare Frauen und Gläubige] erkannt werden. Dies soll vor Belästigungen schützen.

Je nachdem, wie man diese Suren (und einige weitere Quellen aus der Gründerzeit des Islam) auslegt, kommt dabei eine eher lockere (Kopftuch) oder extrem strenge (Burka) Haltung heraus. Doch auch dazwischen existiert noch etwas. Die Burka ist nur die strengste Interpretation dieser religiösen Kleidervorschrift, sie wird hauptsächlich in Afghanistan

Tschador + Niquab

Tschador + Niquab

und Pakistan getragen. In Saudi-Arabien und dem Jemen ist jedoch der/die/das Hijab in Verbindung mit dem Niqab für Frauen Pflicht. Ersteres ist ein langes Gewand, Letzteres ein Tuch, das große Teile des Gesichts verhüllt. Während das Gesicht der Trägerin einer Burka durch ein Netz vor neugierigen Blicken „geschützt“ ist, bleibt beim Niqab ein mehr oder weniger breiter Schlitz offen. Die Augenpartie ist also gänzlich sichtbar.

Eine weitere Form ist der Tschador. Er ist im Iran Pflicht und lässt das Gesicht gänzlich frei. Die legerste und auch bei Muslimat in Deutschland häufigste Form ist das Chimar, das einfache Kopftuch.

Nun stellt sich also die Frage, was Mohammed resp. Allah seinen Gläubigen vorschreibt. Anders als die katholische Kirche kennt der Islam seit langem kein Oberhaupt mehr, das in solchen Fragen richten könnte. Muftis (islamische Rechtsgelehrte) könne zwar Fatwas (Gutachten) erstellen, aber diese sind für keinen Muslim bindend. Einzig und alleine bindend ist der Koran, das Wort Gottes. Und dort heißt es:

Es sei kein Zwang im Glauben. Klar ist nunmehr unterschieden das Recht vom Irrtum; und wer den ṭāġūt verleugnet und an Allah glaubt, der hält sich an der stärksten Handhabe, in der kein Spalt ist; und Allah ist hörend und wissend.

Sure 2, Vers 257

Tja, das klingt für meine Ohren etwas verwirrend. Es sei kein Zwang im Glaube, aber Recht und Unrecht stehen fest, und wer sich nicht dran hält, der landet (wie an anderer Stelle vermerkt) im Höllenpfuhl. Ist vielleicht kein unbedingter Zwang, aber doch klare Erpressung.

Was folgern wir daraus? Kein Mann kann seine Frau dazu zwingen, Burka, Tschador oder Niqab zu tragen, aber der Glaube schreibt es ihr vor. Ebenso schreibt er ihr vor, dem Mann zu gehorchen, womit sie dann doch wieder gezwungen werden könnte.

Um auf die Frage der Sinnhaftigkeit eines Burkaverbotes in einem westlichen Land zurückzukommen: solange die Frau ihre Burka freiwillig trägt, weil sie im Koran das Gebot dazu sieht, fällt dies unter die Religionsfreiheit. Hält die Frau allerdings ein Kopftuch für ausreichend, der Mann jedoch schreibt ihr die Burka vor, so fällt das für mich eindeutig unter patriarchalischen Zwang. Beugt sich die Frau dem Gebot ihres Mannes, ohne dass der dazu irgendwie handgreiflich werden muss o.a., so kann man dagegen juristisch wohl kaum vorgehen. Moralisch ist dies jedoch nicht akzeptabel.

Des Weiteren existiert in den meisten europäischen Ländern ein Vermummungsverbot. Was für den schwarzen Block gilt, sollte also auch für Muslime selbstverständlich sein (versteht mich nicht falsch, ich stelle hier nicht Muslime und radikale Prügelknaben auf eine Stufe). Mit einem Urteil tut man sich also schwer, denn wer weiß schon, wie viele Frauen die Burka aus Überzeugung tragen und wie viele dazu gezwungen werden. Durch ein gänzliches Verbot erreicht man also zweierlei: Die Gruppe derer, die die Burka unter Zang anlegen, werden von dieser Art der Unterdrückung befreit. Fragt sich nur, ob ihre Männer sie nun überhaupt noch vor die Türe lassen. Könnte ja jemand ihren Reizen verfallen. Muslimat, die die Burka jedoch aus eigener Überzeugung tragen, können sich nun kaum noch vor die Türe wagen.

Ich persönlich schätze, dass die Gruppe der gezwungenen Frauen deutlich größer ist, als die der Freiwilligen. Insofern wäre das Verbot zu begrüßen.

Foto oben: Steve Evans Foto Mitte: Steve Evans

2 Kommentare zu “Burka, Tschador, Hijab, Niqab, Chimar …

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